Volles Programm zum halben Preis ...

… kann die Münchner Volkshochschule Ihnen anbieten, wenn Sie einen München- oder Landkreis-Pass besitzen.


Unsere Ermäßigungsregelungen im Überblick:

50 Prozent Ermäßigung erhalten

  • Personen, die einen München-Pass oder Landkreis-Pass (Landkreis München) besitzen oder einen Landkreispass der angrenzenden Landkreise vorlegen können (antragsberechtigt für München- bzw. Landkreis-Pass sind Sie auch, wenn Sie BFD, FSJ oder FÖJ leisten. Mehr dazu erfahren Sie in den Sozialbürgerhäusern oder unter www.muenchen.de bzw. www.landkreis-muenchen.de),
  • Menschen mit einem aktuell gültigen Flüchtlingsstatus (ohne Arbeitserlaubnis) bei Vorlage eines entsprechenden Dokuments,
  • Rentnerinnen und Rentner mit einem Nettoeinkommen bis € 1660.– für Alleinstehende (€ 2490.– für Ehepaare), sowie einem Vermögen bis € 20.000.– (€ 30.000.– für Ehepaare) nur für Kurse der Senioren Volkshochschule.

20 Prozent Ermäßigung erhalten

  • Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten,
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 (Begleitperson frei bei Kennzeichen B; bei Veranstaltungen in Haus Buchenried zahlt die Begleitperson nur Unterkunft und Verpflegung),
  • Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr Leistende.

Für die Schulabschlusslehrgänge ist eine Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühr auf Antrag möglich. Bitte wenden Sie sich an den Programmbereich: >> Info Schulabschlüsse nachholen

Allgemeine Hinweise
Es ist nur eine Ermäßigung möglich. Keine Ermäßigung für Einzelunterricht, Fahrten, Reisen, Materialkosten, Prüfungsgebühren, Verpflegung, Übernachtung, für bereits ermäßigte Kurse der Jungen Volkshochschule sowie die MVHS-Card.
Voraussetzung für eine Ermäßigung ist die Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei Buchung oder nachträglich spätestens bis Ende des Kurses. Weitere Informationen finden Sie in den >> Allgemeinen Geschäftsbedingungen.