Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK)
Um in den BAMF geförderten Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV neben einer Grundzulassung nach § 15 IntV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Diese erwerben Lehrkräfte standardmäßig durch die vom BAMF geförderte Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK).
Eine Direktzulassung einer nach § 15 IntV zugelassenen Lehrkraft ohne ZQ BSK ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen möglich.
Die Zusatzqualifizierung für die Berufssprachkurse (ZQ BSK) wurde von der telc GmbH im Auftrag des BAMF entwickelt und besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind. Sie umfasst 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie weitere 80 Unterrichtseinheiten als Selbstlernzeit. Am Ende der Zusatzqualifizierung erstellen die Teilnehmenden ein Portfolio. Hier finden Sie die Konzeption.
Termine und Anmeldeverfahren:
- Termine und Buchung direkt über Fortbildungen für Sprachlehrkräfte.
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung eine Gebühr von € 80.– anfällt. - Bitte reichen Sie die Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen mit dieser Vorlage per E-Mail an zq@mvhs.de bei uns ein.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Vorrangige Teilnahme für alle nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte, sofern diese eine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen. Nutzen Sie dazu diese Vorlage.
- Das BAMF fördert eine (einmalige) Teilnahme an der ZQ BSK auf Grund der oben genannten Bescheinigung des Kursträgers.
- Darüber hinaus können alle anderen Interessent*innen, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, d.h. über keine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV verfügen und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigen Einsatz in Berufssprachkursen vorlegen können, als Selbstzahlende an der ZQ BSK teilnehmen, sofern in der ZQ BSK freie Kapazitäten vorhanden sind.
- Ist das ZQ BSK das Richtige für mich? Bitte lesen und beantworten Sie für sich den Selbstreflexionsbogen.
Kontakt:
- E-Mail: zusatzqualifikation@mvhs.de
- Telefon: (089) 48006-6171