Über Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten – Christian Ude im Gespräch mit Andreas Voßkuhle

(Pressemitteilung der Münchner Volkshochschule vom 10. Januar 2022)

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 schlug hohe Wellen: Das BVG stellte sich mit seinem Urteil zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank gegen ein vorheriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs – obwohl EU-Recht eigentlich Vorrang vor nationalem Recht hat.

Damit lieferte das BVG scheinbar eine Steilvorlage für Ungarn und Polen. So stellte das Verfassungsgericht in Warschau im Oktober den Vorrang der polnischen Verfassung vor EU-Recht fest, woraufhin die EU ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro täglich verhängte.

Sind die Urteile des deutschen und des polnischen Verfassungsgerichts vergleichbar? Wo endet die Souveränität der Mitgliedstaaten? Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit für Europa?

Karlsruhe hat entschieden? 
Über Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
Christian Ude im Gespräch mit Andreas Voßkuhle 

Bei dem Podiumsgespräch der Münchner Volkshochschule diskutiert Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., mit Christian Ude über die Souveränität der europäischen Nationalstaaten und ihre Begrenzung durch europäisches Recht.

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle war bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Der nächste Abend in der Reihe Politik der Woche: 

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