Münchner Volkshochschule ermöglicht zusätzliche Einbürgerungstests und Sprachprüfungen für britische Staatsbürger
Pressemitteilung vom 3.4.2019
Zusammen mit der Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt München dämpft die Münchner Volkshochschule einen „harten“ Brexit für alle Briten in München ab. Alle Anmeldungen zum Einbürgerungstest nimmt sie ohne Platzbeschränkung an. Darüber hinaus hat die Münchner Volkshochschule Prüfungsplätze bei der Sprachprüfung B1 für britische Staatsangehörige reserviert. Das Erreichen von Stufe B1 im Sprachtest ist Voraussetzung für die doppelte Staatsangehörigkeit.
Deutschland erlaubt Bürgerinnen und Bürgern von EU-Staaten, neben einem deutschen noch einen weiteren Pass zu besitzen. Tritt Großbritannien aus der Union aus, würden Briten dieses Recht verlieren. Britischen Staatsbürgern, die ihr Verfahren zur Einbürgerung vor dem absehbaren Brexit zumindest einleiten, steht aber weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft zu.
Im vergangenen Jahr haben in München 495 Briten Anträge auf Einbürgerung gestellt. Auch 2017 war das Interesse mit 426 Anträgen ähnlich groß. 2016 leiteten bereits 146 Briten ihre Einbürgerung in München in die Wege, während im Jahr 2015 nur 39 britische Staatsangehörige Interesse an der Einbürgerung hatten. Da war der Brexit allerdings noch kein Thema.
Am Freitag, 5. April finden zwischen 13:30 und 18 Uhr wieder mündliche Zertifikatsprüfungen B1 in der Münchner Volkshochschule im Gasteig statt, an der allein 40 Briten teilnehmen werden.
Kontakt:
- Heike Richter, Programmbereichsleitung Deutsch und Integration, Telefon (089) 48006-6155, heike.richter@mvhs.de
- Susanne Lößl, Leitung Pressestelle der Münchner Volkshochschule, Telefon (089) 48006-6188, Susanne.Loessl@mvhs.de